Erstellt am 10. März 2016
Der Eigentümer erklärt in einer notariellen Urkunde seine Zustimmung zur Belastung seines Grundstücks mit einer Grundschuld und beantragt, diese Belastung in das Grundbuch einzutragen.
Der Eigentümer erklärt in einer notariellen Urkunde seine Zustimmung zur Belastung seines Grundstücks mit einer Grundschuld und beantragt, diese Belastung in das Grundbuch einzutragen.