Grundbuchauszug

Erstellt am 10. März 2016

Beim Grundbuchamt kann gegen Kostenerstattung ein Grundbuchauszug angefordert werden. Die Bank kann sich hierdurch Klarheit ueber den Rechtszustand, die Eigentumsverhältnisse und die Belastungen eines Grundstückes verschaffen, bzw. ob die zur Sicherheit für ein Baudarlehen bestellte Grundschuld die vereinbarte Rangstelle erhalten hat.