Entstehungsgeschichte

Die Gründung des Vereins erfolgte 1986 durch eine Gruppe von Häuslebauern, die mit dem Hauserhalt des eigengenutzten Wohnens zu scheitern drohten oder schon gescheitert waren und nun mit erheblichen Restschulden konfrontiert wurden.

Sie mussten feststellen, dass sie zu geringe eigene Kenntnisse der Finanzierungsmaterie hatten. Sie hatten den Finanzberatern der Banken, Bausparkassen und Lebensversicherungsgesellschaften vertraut.

Aber auch hier gilt: Wissen ist Macht – Nichtwissen ist Ohnmacht. Die Zwangsversteigerung war nicht das Ende des Albtraums – sondern nun folgte die Lohnpfändung, die damals 30 Jahre andauerte.

Hilfe gab es nicht. Die sozialen kommunalen Einrichtungen waren für rein soziale Belange zuständig. Die Arbeit der Schuldnerberatungsstellen entwickelte sich erst langsam aus der Armutsarbeit der Wohlfahrtsverbände Anfang der 80ziger Jahre, weil immer mehr Personen sich durch falsches Konsumverhalten und dem Wunsch an Teilhabe auf den Werbespruch „Heute kaufen – später bezahlen“ einließen.

Initiatorin und Gründungsvorsitzende des “Verein für Kreditgeschädigte und in finanzielle Not geratene Menschen e.V.” war und ist Christa Lobner. Der Verein wurde dann in “Verein für Kreditnehmer e.V” umbenannt, weil festgestellt wurde, dass auch Scheidung, Krankheit und Arbeitslosigkeit den Hauserhalt unmöglich machen konnte.

Der Gründungszweck des Vereins, die Vermeidung der Zwangsversteigerung der selbstgenutzten Immobilie, war zunächst Grund der Vereinsgründung. Auch heute ist dieses ein Hilfsangebot bzw. Alleinstellungsmerkmal, weil auch heute von den allgemeinen Schuldnerberatungsstellen diese Dienstleistung nicht angeboten wird. Aussage der allgemeinen Schuldnerberatungsstellen: „Das Haus muss erst weg. Dann kann die Schuldenregulierung eingeleitet werden.“

Die Spezialisierung des VfK als – zeitweise durch das Land Niedersachsen »modellhaft« geförderte Schuldnerberatungsstelle für (gescheiterte) Baufinanzierungen – führte seit 1986 durch die Bearbeitung vieler hundert Fälle zu einer Sammlung von Kompetenz und Erfahrungswerten, die in dieser Form einmalig ist.
Da die Hilferufe aus der ganzen Bundesrepublik eintrafen, kam es im Zuge der Bearbeitung und Entwicklung der Sanierungskonzepte zu Kontakten mit allen namhaften Kreditinstituten und Bausparkassen.

 
In der Bankenkrise hat sich der Staat zum Retter der Banken gemacht.

Die Rettung zum Hauserhalt des eigengenutzten Wohnens ist ein Stiefkind des Staates geblieben.

In seiner bis jetzt 30jährigen Tätigkeit ist es dem VfK durch die Entwicklung innovativer, wirtschaftlicher Sanierungskonzepte dennoch gelungen, in mehr als sechshundert Fällen die Zwangsversteigerung privat genutzter Immobilien zu verhindern.

Als 1. Vorsitzende des VfK Sulingen genießt Christa Lobner aufgrund ihrer immensen Erfahrung und Kompetenz bei den Verhandlungspartnern hohes Ansehen.

Vorrang bei der Erarbeitung der Sanierungskonzepte haben immer die wirtschaftlichen Lösungen, von der in der Regel alle beteiligten Parteien Vorteile haben.

Die Kreditgeber, weil das Kreditengagement (angepasst) weitergeführt werden kann und keine neuen Kosten für die Zwangsversteigerungsverfahren entstehen, meist mit horrenden Verlusten bei Zuschlagserteilung im 3. Termin bei weit unter 5/10tel des Verkehrswertes.

Die Kreditnehmer / Schuldner, weil sie in ihrem Heim wohnen bleiben können, bei vergleichbaren Kosten, die nach einem Auszug entstehen würden, weil überall die Kosten der Unterkunft gezahlt werden müssen.

Die Kommunen / Staat, die alle Folgekosten übernehmen müssen, auch für die persönlichen Folgen der Betroffenen durch Entwurzelung und Perspektivlosigkeit.

Sind durch die Verbraucherinsolvenz Personen mit Immobilienbesitz betroffen, fallen diese der Insolvenzmasse zu und werden in der Regel verwertet bzw. durch die Aussonderungsrechte der Kreditinstitute beansprucht.

In vielen dieser Fälle gelingt es dem VfK, die zwangsweise Verwertung zu verhindern, wobei die Bearbeitungskosten / Gebühren nicht vom Land Niedersachsen übernommen werden, sondern von den Betroffenen selber getragen werden müssen..