Insolvenzverwalter

Erstellt am 10. März 2016

Der Insolvenzverwalter verwaltet während des gerichtlichen Insolvenzverfahrens das pfändbare Vermögen des Schuldners und stellt die Forderungen, die gegen den Schuldner bestehen, fest und trägt sie in eine Insolvenzgläubigertabelle ein. Weitere Aufgabe des Insolvenzverwalters ist es, die Insolvenzmasse (d.h. grobgesagt das Vermögen des Schuldners) in Besitz zu nehmen, sie zu verwalten und über sie zu verfügen. Der Insolvenzverwalter führt auch die Verteilung der Masse an die Gläubiger durch. Der Insolvenzverwalter wird durch das Insolvenzgericht eingesetzt und beaufsichtigt.